Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Telekommunikation im Bereich Verbindungspreisberechnung,
sowie für Mess- und Abrechnungswesen Energie (Strom, Gas)
Unsere IHK-Sachverständigen sind für die Bereiche Telekommunikation und Verbindungspreisberechnung nach TKG, sowie für den Bereich Energie von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellt und vereidigt.
Das Tätigkeitsfeld umfasst dabei Gerichts- und Parteigutachten, sowie u.a. die Nachweiserbringung gegenüber der Bundesnetzagentur BNetzA
nach § 45g TKG.
Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens.
Bezahlt wird er in Gerichtsverfahren nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und bei Privatauftrag nach Vereinbarung. In Gerichtsverfahren sind die von den IHKs öffentlich bestellten Sachverständigen bevorzugt heranzuziehen.
Unsere Sachverständigen erbringen folgende Leistungen im Bereich TK und IT, sowie Energie
Im Bereich Energie waren wir die ersten in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige der IHK Bonn/Rhein Sieg
Weiterhin sind wir Mitglieder im Prüfungs- und Bestellungsausschuß der IHK für diesen Bereich
Unsere Sachverständige sind Mitglied in wichtigen Verbänden und Organisationen der TK- und Energiewirtschaft